Der Club

Präsident: Michael Alfon
Vizepräsident: Gernot Kunz
Kassier: Manfred Hauer-Pavlik
Schriftführer: Christoph EberlStatuten

Team 1992
Team 1992

Statuten

1.) Der Verein führt den Namen „RC la Vitesse Wien“

2.) Er hat seinen Sitz in Österreich und erstreckt seine aktive Tätigkeit auf Österreich und das umliegende Ausland.#

3.) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.

4.) Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, erstrebt die Förderung der Geselligkeit im Radrennsport.

5.) Zur Erreichung der Ziele organisiert und fördert der Verein die Abhaltung sportlicher Wettkämpfe, Trainingsveranstaltungen, Festivitäten und Events, verleiht Preise und Anerkennungen, veranstaltet Konzerte, Präsentationen u.ä.

6.) Jedes ordentliche Mitglied hat periodisch wiederkehrende Mitgliedsbeiträge zu leisten. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird vom Vorstand beschlossen. Die Mitglieder des Vorstandes verpflichten sich, bis spätestens 30. November jeden Jahres die Höhe der für das darauffolgende Kalenderjahr in Aussicht genommenen Mitgliedsbeiträge bekanntzugeben. Der Mitgliedsbeitrag ist ohne anderslautenden Vorstandsbeschluß bei der Jahreshauptversammlung, für das darauf folgende Kalenderjahr, in bar zu begleichen.

7.) Der Präsident vertritt den Verein nach außen, zeichnet mit einem weiteren Vorstandsmitglied alle Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereins, führt im Vorstand und in der Generalversammlung den Vorsitz, sorgt für die Einhaltung der Statuten, für die Durchführung der Beschlüsse des Vorstandes und der Generalversammlung und für eine zweckmäßige und wirtschaftliche Erledigung aller Vereinsagenden. Im Falle seiner Verhinderung wird der Präsident von seinem Vizepräsidenten und, wenn dieser ebenfalls verhindert ist, von einem Vorstandsmitglied, vertreten.

8.) Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten im Falle dessen Verhinderung in allen Funktionen. Er hat mit Gegenzeichnung eines weiteren Vorstandsmitgliedes im Falle der Verhinderung des Präsidenten das Zeichnungsrecht.

9.) Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schriftführer, und dem Finanzreferenten. Der Vorstand wird vom Präsidenten einberufen und ist bei Anwesenheit des Präsidenten und von allen 3 weiteren Vorstandsmitgliedern beschlußfähig; er erfaßt seine Beschlüsse einstimmig.

Team 1993
Team 1993

10.) Alle Mitglieder haben die Pflicht, die Interessen und das Ansehen des Vereins zu wahren, die Vereinsstatuten zu beachten, die Beschlüsse der Vereinsorgane zu respektieren und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte.

11.) Die Teilnahme an sämtlichen Clubveranstaltungen ist Pflicht! Ein Fernbleiben muß durch eine entsprechende Entschuldigung im Voraus gerechtfertigt werden.

12.) Das Tragen der vom Verein zur Verfügung gestellten Bekleidung ist Voraussetzung! Davon ausgenommen sind im Spezialfall Doppelmitglieder (RuW, Hrinkow) Als weiterer Spezialfall sind Temperaturen jenseits der Nullgrad-Grenze zu nennen, da hierfür keine geeignete Clubkleidung zur Verfügung steht.

13.) Beim Nichttragen der Vereinsbekleidung bei Training oder Wettkampf u. Siegerehrung erlischt die Clubförderung (ausgenommen sind Bewerbe für die keine passende Clubkleidung vorhanden ist).

14.) Eine Teilnahme an sämtlichen Wettkämpfen ist nur unter dem offiziellen Clubnamen RC la Vitesse möglich. Sonderregelungen müssen im Voraus mit der Vereinsleitung abgesprochen werden.

15.) Für Lizenznehmer (bei Doppelmitgliedern ist eine UCI-Lizenz nur bei la Vitesse möglich) wird die Lizenzgebühr nur dann rückerstattet, wenn der jeweilige Fahrer an offiziellen lizenzierten Radrennen teilnimmt.

16.) Der Verein übernimmt, bei sämtlichen Sportveranstaltungen, für alle Starter(innen) die Kosten der Nennung unter folgenden Voraussetzungen:

.) Nennung nur unter dem offiziellen Clubnamen "RC la Vitesse".
.) Platzierung im ersten Viertel des Starterfeldes (ausgenommen sind lizenzierte Rennradbewerbe, welche in jedem Fall unterstützt werden).
.) Nenngelder über € 40,00 müssen mit dem Vorstand vorab abgesprochen werden.
.) Die Übermittlung eines detaillierten Berichtes, wenn möglich inklusive Fotos, in elektronischer Form für die "la Vitesse Homepage-News" am darauffolgenden Werktag.
Nachnenngebühren sind ausnahmslos vom Starter selbst zu bezahlen!

17.) Bei sämtlichen Clubveranstaltungen ist weibliche Begleitung nicht erwünscht, außer es wird in der Einladung zum jeweiligen Event, gesondert darauf hingewiesen.

18.) Bei sämtlichen Geschäftsvorgängen unter Clubmitgliedern darf es zu keiner wissentlichen finanziellen Bereicherung kommen. Ausgenommen sind Geschäfte mit Drittpersonen.

19.) Das la Vitesse Geschäftsjahr beginnt mit dem ersten Clubabend nach dem P. Dittrich Gedenkrennen/Heurigen GP. Dieser Clubabend gilt als Generalversammlung. Sämtliche offizielle Vereinsfunktionen können nur an diesem Termin zurückgelegt werden und zur Neuwahl ausgeschrieben werden.

20.) Beim P. Dittrich Gedenkrennen/Heurigen GP, dem jährlichen Clubhöhepunkt, sind die eingeteilten Funktionen, in ihrem vollem Ausmaße, zeitgerecht und kostenfrei zu erfüllen. Im Vorfeld der Veranstaltung hat jedes Mitglied, mit allem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, für Sponsoring, Warenpreise, Pokale, usw. zu sorgen.

21.) Sämtliche Konsumationen bei Clubfeierlichkeiten sind vom Mitglied zu begleichen, außer es wird gesondert darauf hingewiesen, dass eine Clubeinladung besteht!

22.) Die jährliche Clubausfahrt bzw. Peter Dittrich-Gedenkausfahrt findet aus gegebenem Anlaß, immer an einem der beiden ersten Juliwochenenden, im Idealfall am Samstag statt. Für die Terminabstimmung wird eine Liste aufgelegt in welcher Terminwünsche von jedem Clubmitglied einzutragen sind. Die Liste ist für die Clubmitglieder bindend.

23.) Dem Clubmotto „Geselligkeit im Radsport“ entsprechend, muß jedem Clubkollegen immer und zu jeder Tages.- und Nachtzeit Gastfreundschaft gewährt werden, und für sein leibliches Wohl gesorgt werden.

24.) Durch fremdes Verschulden in Not geratenen Clubmitgliedern, muß nach bestem Wissen und Gewissen Hilfe angeboten werden.

25.) Durch Beschluß der Mitgliederversammlung kann ein Mitglied, das die in diesem Statut festgelegten Grundsätze beharrlich verletzt, oder mit seinen Mitgliedsbeiträgen ein halbes Jahr im Rückstand ist, mit sofortiger Wirkung vom Verein ausgeschlossen werden.

26.) Mit dem Urteil vom 12.05.1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. "Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten, aller gelinkten Seiten auf dieser HomePage und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen (auch nicht die Pornografischen!). Diese Erklärung gilt für alle auf unserer HomePage angebrachten Links (daher auch für die pornografischen, leider)."

27.) Im Forum gibt es die Möglichkeit über Radsport und sonstige Themen zu diskutieren. Wir distanzieren uns hiermit klar und deutlich von sämtlichen Postings (überhaupt von den Pornografischen!). Bei den Beiträgen handelt es sich um die persönliche Meinung des jeweiligen Autors!
Nachdem wir uns nun distanziert haben, schreibt's wos zum schreibn hobt's......